|
Gegenanträge Gegenanträge von Aktionären gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. PartnerFonds AG Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung – also bis zum Ablauf des 8. Juli 2010, da der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist – unter vorstehender Adresse eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter www.partnerfonds.ag unverzüglich veröffentlich. Gegenanträge zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der PartnerFonds AG am 23. Juli 2010 in München: • gegenwärtig liegen noch keine Gegenanträge vor |
Hauptversammlung 2010 Veranstaltungen 2010 Alternative Finanzierer spüren Aufwind |
||||